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  Renovation der Reitschule Bern  
Bauhuette  
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Wie die Bauhuette organisiert ist
 
Grundsätzlich
Als zentrales Organ der Bauhütte figuriert die > Baukommission. Grundsätzlich gilt für jedes Stadt/IKuR-gemischte Gremium Parität der beiden Parteien.

Bakikur
Die Bakikur ist die Bauunternehmung der IKuR. Sie kann direkt Aufträge annehmen und ausführen (wie bei den jährliche Unterhaltsarbeiten). Ihre Funktion als Baufachgremium der IKuR gibt sie bei der Gesamtrenovation an die > BauKG ab.

Baubüro
Hier sind die > ArchitektInnen, die > Bauleitung und die/der > Informationsbeauftragte zusammengeschlossen. Sie arbeiten eng zusammen. Das Baubüro wird sich in der Reitschule installieren, das Büro ist während der Planungs- und Bauzeit offen.

¬ ArchitektInnen
Diese werden wohl die Projektierenden (Sylvia und Kurt Schenk und Peter Keller) sein. Sie sind der Baukommission als Bauherrin Rechenschaft schuldig und nehmen informativ auch an deren Sitzungen teil - wie sie auch an der BauKG präsent sind. Sie müssen örtlich nicht in der Reitschule präsent sein, im Gegensatz zu ihrer Arbeit (Pläne, Arbeitsvergebungen, etc.)

¬ Bauleitung
Das sind diejenigen, die sich tagtäglich auf der Baustelle aufhalten und Fragen bei der Ausführung an Ort klären. Die Bauleitung setzt sich zusammen aus einer von der Stadt einberufenen Person (ArchitektIn, BauführerIn), und jemandem, den oder die die IKuR beauftragt. Die beiden müssen zusammenarbeiten und haben kein alleiniges Entscheidungsrecht. Zu Informationszwecken nimmt jemand von den beiden sowohl an den > BauKG-Sitzungen wie auch an den > Baukommissions-Sitzungen teil. Die BauleiterInnen haben ihr Büro - das sogenannte Baubüro - in der Reitschule, zusammen mit der/dem Infobeauftragten und den ArchitektInnen.

¬ InfobeauftragteR
Wie der Name sagt: zuständig für Infos, sowohl gegenüber der Öffentlichkeit als auch Reitschule-intern, gegenüber den BetreiberInnen und den BenutzerInnen also. Die Person ist täglich im Baubüro anzutreffen und wird von der Bauleitung über den Stand der Dinge regelmässig unterrichtet. Diese Person muss alles wissen, da die Informationsarbeit genauso ernst genommen werden muss wie die Planung und Ausführung. Wenn jemand im Baubüro aufkreuzt und die Pläne nicht versteht, müssen diese erläutert werden. Die/der Infobeauftragte koordiniert in enger Zusammenarbeit mit der Bauleitung die Arbeitseinsätze von IKuR-Mitglieder (Eigenleistungen). Die Person muss IKuR-intern sein, weil wir gegenüber der Öffentlichkeit v.a. unsere Position vertreten lassen wollen. Die/der Infobeauftragte nimmt zwingend am > Bauforum teil und leitet die Anregungen daraus weiter. Ebenfalls anwesend an der BauKG und in der Baukommission. Diese Arbeit wird über den Sanierungskredit entlöhnt.

Bauforum
Dies ist ein institutionalisierter Treffpunkt mehr oder weniger für Kreti und Pleti. Hier können die BetreiberInnen, BenutzerInnen, die Ausführenden (BauarbeiterInnen) und auch die NachbarInnen Anregungen einbringen. Diese Anregungen haben keinen verbindlichen Charakter, werden aber von der/dem Infobeauftragten in jedem Fall an die BauKG weitergeleitet.

Bau-Koordinationsgruppe (BauKG)
Diese ist das Entscheidgremium der IKuR für Detailfragen. Die BauKG ist der VV untergeordnet. Die VertreterInnen der IKuR in der Baukommission besuchen die Sitzungen der BauKG zwingend und können nur deren Position in der Baukommission vertreten. Die BauKG muss die BetreiberInnen regelmässig (z.B. an der KG oder über Protokolle) über den Stand der Dinge informieren und, wenn grundsätzliche Entscheide anstehen, eine VV einberufen. Die BauKG entlastet die «normale» KG von den sanierungsbedingten Fragen. Idealerweise entsendet jede AG eineN fixeN DelegierteN, damit die BauKG auch entscheidungsfähig ist. Somit müsste an der «normalen» KG eigentlich gar nicht mehr über die Renovation gesprochen und entschieden werden.

Baukommission
Diese hat eigentliche Bauherrinnen-Funktion, hier sitzen VertreterInnen von IKuR und Stadt. Sie legt die speziellen Submissionsbedingungen fest. Die Baukommission entscheidet ausserdem über Planungsfragen und über Vergabungen nach Vorschlägen der BauKG, der ArchitektInnen und der BauführerInnen, sofern dies die Richtlinien der Stadt zulassen (div. Abstufungen nach Betrag, Zusammenarbeit mit der > Vergebungskommission). Die Baukommission setzt sich aus 3 Personen der Stadt und je einer Person aus IKuR, Förderverein und Verein Grosse Halle zusammen.
(> Kapitel Wer was wie macht)

IKuR
Die IKuR ist als übergeordnetes Gremium zu verstehen, das sich in der Koordinationsgruppensitzung KG und der Vollversammlung VV organisiert. Für Detailfragen der Renovation organisiert sich die IKuR über die > BauKG.

Stadt
Die Stadt ist Auftraggeberin und somit Bauherrin; sie lässt sich jedoch durch die > Baukommission vertreten. Die Stadtbehörden organisieren ihre Vertretungen natürlich selbst. Ein Spezialfall im Ablauf stellt die > Vergebungskommission dar.

Vergebungskommission
Da die Stadt Bern abschliessend für die Renovation zuständig ist, verläuft diese auch nach städtischen Richtlinien. Dies bedeutet unter anderem, dass die Vergabungskommission und das Büro für Arbeitsvergebung abschliessend, also nicht die Baukommission, über die Vergabungen entscheiden. Dies muss aber in engster Zusammenarbeit mit der Baukommission und auf deren Antrag/ Vorschläge hin geschehen.
(> Kapitel Wer was wie macht)

Mitbestimmung IKuR
Die BetreiberInnen können ihre Anliegen in erster Linie an der BauKG und den spezifischen VV und daneben natürlich auch im Bauforum einbringen. Kein Diskussions- und Entscheidgremium in sanierungstechnischen Fragen ist die «normale» KG. Die Mitbestimmung ist dadurch gewährleistet, als die IKuR-Frauen und -Männer jederzeit an der BauKG teilnehmen können. Die Mitbestimmung der IKuR ist garantiert, weil sie mit dem Förderverein und dem Verein Grosse Halle zusammen in der Baukommission gleichgewichtig wie die Stadt vertreten ist.


Mögliche Abläufe
¬ Auswahl der Fensterlädenfarbe
Die Farbe der Fensterläden entscheidet die Baukommission nach Vorschlag der BauKG und des Denkmalschutzes.

¬ Armaturen in den Toilettenanlagen
Darüber entscheidet die BauKG auf Vorschlag der ArchitektInnen, weil das nur die BetreiberInnen was angeht und für die Renovation an sich irrelevant ist (im Gegensatz zur Farbe der Fensterläden, die auch gegen aussen sichtbar ist).

¬ Regenwassernutzung für WC
Im Bauforum regt eine Benützerin an, das Regenwasser sei für die WC-Spülungen aufzufangen und zu nutzen. Die/der Infobeauftragte leitet die Anregung pflichtgemäss an die BauKG weiter. Diese kann sich nicht zu einer einheitlichen Meinung durchringen (Kosten), tendiert aber Richtung Regenwassernutzung. Die IKuR-Mitglieder bringen diesen Vorschlag (weil keine Einigung zustande gekommen ist) an die Baukommission weiter, wo von der Idee aus technischen und finanziellen Gründen abgeraten wird. Die Baukommission entscheidet sich sodann - aufgrund der Empfehlung von Fachfrauen und -männern - gegen die Regenwassernutzung.
Wäre die BauKG voll auf der Idee abgefahren, hätten die IKuR-VertreterInnen diese ebenfalls in die Baukommission eingebracht. Danach hätten sie die Argumente der Fachpersonen zurück in die BauKG gebracht, welche sich dann schliesslich entweder gegen die Regenwassernutzung entschieden oder darauf bestanden hätte. In diesem Fall hätten sich sowohl die BauKG wie auch die Baukommission eine Lösung der technischen und finanziellen (Einsparungen anderswo) Probleme einfallen lassen müssen.

¬ Drehen der SousLePont-Küche
Die ArchitektInnen stellen fest, dass es doch sinnvoll wäre, die SousLePont-Küche bereits in der ersten Etappe zu drehen, weil das die Ausführung ihres Lieblingsprojektes erleichtern würde. Ein Grundsatzentscheid wird benötigt: Die BauKG informiert die KG und beruft eine VV ein. Zur Vorbereitung der VV setzen sich Delegierte der BauKG mit der betroffenen AG in Verbindung (in diesem Fall das SousLePont) und hören sich die verschiedenen +/-Argumente an. Die VV hört sich die Argumente ebenfalls an (idealerweise ist man sich zumindest innerhalb der AG einig ...). Die Meinung der AG hat zwar viel Gewicht, der VV-Entscheid ist aber schliesslich verbindlich und kann sich im schlimmeren Fall über den AG-Wunsch hinwegsetzen. Der VV-Entscheid muss von den Delegierten der IKuR in der Baukommission vertreten werden.


Ablauforganisation