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  Renovation der Reitschule Bern  
Bauhuette  
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Wer was wie macht
 
Bautechnische Abläufe

Ausführung durch die Bakikur oder Aussenstehende
Die Bakikur ist die Bauunternehmung der Reitschule (der IKuR). Arbeiten in der Grössenordnung von bis zu 10´000 Franken können direkt von der Bakikur ausgeführt werden. Arbeiten bis 100´000 Franken werden unter rund fünf Firmen zur Konkurrenz ausgeschrieben. Arbeiten über 100´000 Franken werden öffentlich ausgeschrieben. Für «aussenstehende» Firmen werden die >Submissionsbedingungen so formuliert, dass Leute aus der Reitschule entsprechend ihrer Fähigkeiten mitarbeiten können. Die Arbeitsvergebung erfolgt grundsätzlich nach den Vergebungsrichtlinien der Stadt Bern. Die Vergabungskommission (VK) entscheidet über Zuschläge auf Antrag der Baukommission. Die administrative Abwicklung läuft über das Büro für Arbeitsvergebung (BfA). Die Entscheide der VK müssen transparent sein. Also: Die Baukommission ist zuständig für Arbeitsausschreibungen und Auftragserteilung bis 30Õ000 Franken, Einholen von Offerten und Erstellen von Arbeitsvergebungsanträgen an die jeweiligen kompetenten Organe.

Ausschreibungen und >Submissionsbedingungen
Die Ausschreibungsunterlagen werden von den ArchitektInnen/PlanerInnen in Zusammenarbeit mit der BauKG, und evtl. unter Mithilfe erfahrener UnternehmerInnen, erstellt. Teil der Ausschreibungsbedingungen ist eine Leistungsabgrenzung: Was machen die ArchitektInnen/ BauführerInnen, was macht die Bakikur/IKuR, was macht die Unternehmung.
           Generelle und spezielle Bedingungen werden von der BauKG (unter Einbezug der ArchitektInnen/PlanerInnen) formuliert und der Baukommission zur Genehmigung unterbreitet. Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil der Submissionsunterlagen und müssen von den SubmittentInnen in jedem Fall eingehalten werden.

Bauprogramm
Die Baukommission erstellt zusammen mit den ArchitektInnen/PlanerInnen und der BauKG das Bauprogramm. Wichtig ist hierbei, dass nicht zu grosse Brocken gleichzeitig saniert werden und der Betrieb dadurch lahmgelegt wird. Die Reitschule ist ein Kultur- und Begegnungszentrum und soll dies auch während der Renovation sein. Ebenfalls wichtig ist aber auch, dass durch die Etappierung keine unverhältnismässigen Mehrkosten entstehen.

Materialwahl und Qualität
Die Baukommission definiert auf Antrag der BauKG Art, Form, Material und Qualität jedes Bauteils (Bedachungsmaterial, Fenster, Verdunkelungen, Isolationen, Farben etc.)

Planungsaufträge
Planungsaufträge werden bis zu 30Õ000 Franken von der Baukommission beschlossen, diese muss einen Konsens finden und die Anträge der BauKG berücksichtigen. Das Hochbauamt leitet diesen Entscheid an die zuständige Instanz weiter. Andere PlanerInnen können nicht ohne Rücksprache mit der Baukommission ausgewählt werden. Neue Vorschläge müssen zurück in die Baukommission, mit einer transparenten Begründung, weshalb nicht auf den ursprünglichen Vorschlag eingegangen worden ist.

Teilaufträge
Die Baukommission kann aus unterschiedlichen Gründen die Ausschreibung von Arbeitsgattungen in verschiedene Teilaufträge beschliessen: Prioritäten, Dringlichkeit der Reparatur, Notwendigkeit der Arbeitsausführung zusammen mit einer anderen Arbeitsgattung, Betriebsverträglichkeit, etc. Dies macht sie auf Antrag der BauKG oder aus eigenem Willen. Die BauKG ihrerseits bestimmt die Reihenfolge der auszuführenden Arbeiten.

Submissionsbedingungen
Städtische Bedingungen
Teuerung, Regiearbeiten, Materialpreisänderungen, Versicherungen, SubunternehmerInnen, Einhaltung GAV, gewerkschaftliche Anforderungen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, etc.

Fachspezifische Bedingungen
Leistungsabgrenzung, Normen, Bau- und Terminprogramm, abzuliefernde Unterlagen, ökologische Arbeitsweise (kurze Transportwege, ökologische Produktewahl) etc.

Örtliche Bedingungen
Gerüst, Bauschutt, Anlieferung, etc.

Reitschulespezifische Bedingungen
¬ Rücksicht auf den Betrieb der Reithalle.
¬ Zusammenarbeit mit Projektgruppen (Arbeitslosenprojekte, Service Civil International, Schulen, [Re-]Integrationsprojekte, etc.).
¬ Einbezug von LaiInnen, Reservation einer bestimmten Anzahl Regiestunden für Anleitung von LaiInnen.
¬ Anteil Lehrlinge.
¬ Finanzielle Transparenz.
¬ Die UnternehmerInnen müssen mit dem momentanen Reitschule-Betrieb und seinen Grundsätzen einverstanden sein, sich also nicht politisch dagegen stellen oder gar den Abbruch fordern, da in diesem Fall nicht mit einer engagierten Bauausführung zu rechnen ist und die Präsenz solcher Unternehmen ein Affront für die BetreiberInnen und BesucherInnen darstellt.
¬ IKuR-Leute (BetreiberInnen) müssen auf der Baustelle arbeiten können.
¬ Bei der Arbeitsvergabe werden Unternehmungen bevorzugt, die bereits mit ökologischen Baumaterialien gearbeitet haben. Bevorzugt werden auch Angebote behandelt, die in sozialer und ökologischer richtung neue, zukunftsweisende Wege beschreiten.
¬ Die Planung soll frauenspezifischen Anliegen gerecht werden. Dazu werden möglichst viele Frauen (z. B. Fachfrauengruppen) in die Planung miteinbezogen. Es werden nur Unternehmungen, die gleichen Lohn für gleiche Arbeit bezahlen, berücksichtigt. Unternehmungen müssen sich bereit erklären, mit Frauen gleichberechtigt zusammenzuarbeiten. Sexistische Vorfälle in Betrieben und auf Baustellen können, gleich wie die Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages, zum Ausschluss einer Unternehmung führen. Die beauftragten Betriebe sollen das Projekt «Frau am Bau» unterstützen.
¬ Bauaufträge werden bevorzugt an Unternehmen vergeben, die sich bemühen, nicht möglichst viel, sondern möglichst sorgfältig zu renovieren. D. h. wenn in Offerten Vorschläge zu Einsparungen gemacht werden, um dafür die Qualität in den punktuellen Eingriffen zu erhöhen, sollen sie bevorzugt werden. Nachhaltigkeit wird so ausgelegt, dass ein möglichst minimaler Material- und Energieverschleiss stattfindet. Erneuerbare Energien (zum Beispiel menschliche Arbeitskraft bei genügend Lohn und nichtentfremdeter Arbeit) anstelle von billigem Material wird bevorzugt.
¬ Vorproduzierte Ware darf weder mit Kinderarbeit noch mit ungeschützten Verhältnissen (beispielsweise, dass ArbeiterInnen mit giftigen Stoffen ohne genügend Schutz arbeiten müssen) hergestellt sein. Die Unternehmungen müssen über die verwendeten Materialien Auskunft geben können. Es müssen Deklarationsblätter über verwendete Baumaterialien abgegeben werden. Falls dies nicht von der Unternehmung angegeben werden kann, wird ein Auftrag auf Kosten des Unternehmers/der Unternehmerin zum Beispiel an die «Erklärung von Bern» erteilt, die die Sozialverträglichkeit der Baumaterialien abklärt. Baumaterialien wie Tropenhölzer oder Stauffer-Plüss-Kalk haben auf der Baustelle nichts zu suchen.
¬ UnternehmerInnen, welche sich rassistisch oder faschistisch äussern oder verhalten (hier gilt die alltägliche Praxis und gelten nicht die Bestimmungen des Antirassismusgesetzes), werden weder bei den Ausschreibungen noch bei den Vergabungen berücksichtigt.